AGB

 §1: Allgemeine Bestimmungen

  1. Die Veranstaltung einer LAN Party dient einem gemeinnützigen Zweck und ist nicht gewinnorientiert. Das Erheben von Teilnahmebeiträgen dient der Kostendeckung.
  2. Geldliche Überschüsse aus der Veranstaltung kommen der Vorbereitung, Organisation und Abhaltung weiterer ähnlicher Veranstaltungen zu gute.
  3. Der Veranstalter behält sich bei Nichteinhaltung des Regelwerkes zumindest den Ausschluss des Betreffenden von weiteren Veranstaltungen vor.
  4. Dem Veranstalter ist während der gesamten Veranstaltung gestattet, zum Zweck der Dokumentation, Information und Werbung Aufzeichnungen in Bild und Ton anzufertigen. Dies gilt insbesondere auch um Auflagen der Sponsoren erfüllen zu können. Jeder Teilnehmer willigt unwiderruflich in die unentgeltliche  Verwendung  seines  Bildes in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medienformaten ein.

§2: Voraussetzung zur Teilnahme an der Veranstaltung 

  1. Jeder Teilnehmer muss das Alter von 16 Jahren erreicht haben. Minderjährige (unter 18 Jahren) können nur an der Veranstaltung teilnehmen, sofern uns eine Vollmacht zur Übernahme der Aufsichtspflicht für die „Fettelan” Lan-Party vorliegt.
  2. Jeder Teilnehmer hat den nötigen, bekanntgegebenen Teilnahmebeitrag geleistet und kann dies auch notfalls bestätigen. Ausgenommen sind Barzahlungen.
  3. Jeder Teilnehmer hat bis 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung  das Recht auf Rückerstattung des Teilnahmebeitrags. Danach verfällt dieses Recht. Sollte der Veranstalter gezwungen sein die Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben, werden die Unkostenbeiträge selbstverständlich umgehend zurückerstattet.
  4. Jeder Teilnehmer bringt seinen eigenen Rechner, Monitor, Tastatur, Maus, Joystick etc. mit. Der Veranstalter verpflichtet sich zeitgerecht zu informieren, welche Hardware weiters zur Teilnahme nötig ist.
  5. Jeder Teilnehmer ist für die Betriebsbereitschaft seiner Geräte selbst verantwortlich. Hilfestellung gibt natürlich auch das Orgateam.
  6. Den Anweisungen der Veranstalter bezüglich der Inbetriebnahme des persönlichen Rechners ist Folge zu leisten.
  7. Jeder Teilnehmer erkennt sonstige separat angekündigte Bestimmungen zur Veranstaltung an und akzeptiert diese hiermit.

§3: Bestimmungen während der Veranstaltung

  1. Jeder Teilnehmer verpflichten sich die Allgemeinen guten Sitten anzuerkennen und gegen diese nicht zu verstoßen. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor zu jeder Zeit einen Teilnehmer aus gutem Grund auszuschließen.
  2. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich keine gesetzeswidrigen Aktivitäten im Rahmen der Veranstaltung zu setzen. Besonders hervorgehoben werden hier: Software Piraterie, Verbreitung verbotener Datenbestände, Beeinträchtigung oder Beschädigung fremder Datenanlagen.
  3. Jeder Teilnehmer ist für die Datenbestände auf seinem Rechner selbst verantwortlich. Dies gilt besonders für die Einhaltung von EULAs und anderen Lizenzvereinbarungen. Der Veranstalter übernimmt hierfür weder Verantwortung noch Haftung, da Kontrolle praktisch nicht durchführbar ist.
  4. Es gilt während der Veranstaltung allgemeines Rauchverbot. Dieses kann jedoch in besonders gekennzeichneten Bereichen nur vom Veranstalter aufgehoben/abgeändert werden.
  5. Der Betrieb von allgemein störenden Gerätschaften, besonders Lautsprechern, Subwoofern ist nur auf Grund einer Genehmigung der Veranstalter erlaubt.
  6. Dem Teilnehmer ist untersagt den Betrieb der Veranstaltung mutwillig zu stören. Dies gilt insbesondere für den Betrieb des Computernetzwerks.
  7.  Jeder Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums selbst verantwortlich. Der Veranstalter verpflichtet sich den Zugang zu Veranstaltungsräumlichkeiten zu regulieren. Bei Bedarf wird auch ein sicherer Aufbewahrungsort zur Verfügung gestellt (z.B. verschlossener Raum).
  8. Der Veranstalter verpflichtet sich zu Verfügungstellung und Betrieb des Computernetzwerkes und auch von Sitzplätzen inkl. Netzwerkanschluss, Strom etc. als Gegenleistung für den Teilnahmebeitrag.
  9. Der Veranstalter verpflichtet sich etwaige technische Störungen so schnell als möglich nach bestem Vermögen zu beheben. Betriebsgarantien sind ausgeschlossen.
  10. Der Veranstalter bietet bei mehrtägiger Veranstaltungsdauer entweder Übernachtung vor Ort oder Informationen zu Übernachtungsmöglichkeiten.

§4: Bestimmungen zum Abschluss der Veranstaltung

  1. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich persönliche Gegenstände (Hardware, Müll etc.) nach der Veranstaltung vom Veranstaltungsort zu entfernen. Der bei der Lan entstandene Müll kann zusätzlich auch geordnet an den Veranstalter übergeben werden.
  2. Jeder Teilnehmer haftet unmittelbar, im Zweifelsfall zumindest mittelbar, für ihm zuordenbaren Schäden jeglicher Art.
  3. Der Veranstalter trägt die Verantwortung für Schäden, mit Ausnahme der unter §4.2 angeführten Umstände. Es gibt keine Solidarhaftung für alle Teilnehmer.
  4. Der Veranstalter kann für Datenverlust und/oder ähnlichen Schaden an Computeranlagen der Teilnehmer, der nicht direkt ihm zuordenbar ist und aus seinem mutwilligen Verschulden hervorgeht, nicht belangt werden.
§5: Nutzungsvereinbarung über den LAN/WLAN Internetzugang bei der „Fettenlan“

    Bei unserer Veranstaltung haben Sie Zugang zum Internet über ein LAN/WLAN-Netz. Die nachstehenden Vereinbarungen regeln dessen Nutzen im Sinne aller Beteiligten.

    1. Gestattung der Mitbenutzung eines LAN/WLAN Internetzuganges

    Der Veranstalter betreibt während der „Fettenlan“ einen Internetzugang über LAN/WLAN. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes eine Mitbenutzung des LAN/WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung ist eine Serviceleistung des Veranstalters und ist jederzeit widerruflich. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des LAN/WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gasts ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Veranstalter behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das LAN/WLAN zu sperren (z.B. Gewalt verherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

    2. Gefahren der LAN/WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

    Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das LAN/WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des LAN/WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des LAN/WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des LAN/WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gasts. Für Schäden am PC des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

    3. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

    Für die über das LAN/WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich.
    Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung LAN/WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
    • das LAN/WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen
    • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen
    • die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten
    • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten
    • das LAN/WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Es ist ausdrücklich untersagt, Filesharing Webseiten zu besuchen, insbesondere Musik und Film Downloads über unser Internet zu starten. Der Gast stellt den Veranstalter „Fettelan“ von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des LAN/WLANs durch den Gast und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Veranstalter auf diesen Umstand hin.

    4. Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges

    Wir geben keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit,
    Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs für irgendeinen Zweck.

    5. Datenschutz

    Soweit wie Ihre Daten im Rahmen der Internetnutzung über unseren Internetzugang erheben, werden diese selbstverständlich gemäß der geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt.

    6. Verstoß gegen die Nutzugshinweise

    Sofern der Gast gegen diese Nutzungshinweise verstößt oder der Veranstalter einen entsprechenden Verdacht hat, ist dieser berechtigt den Internetzugang gegenüber des Gastes einzuschränken oder zu sperren. Sollte der Gast hierbei Daten verlieren, übernimmt der Veranstalter dafür keine Haftung.

§6: Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen der Regeln ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten diese Regeln eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.